CIO: Vorsicht beim Einsatz von Google Analytics

© Google Inc
Aktuell ist Google Analytics noch mehr ins Visier der Datenschützer geraten. Nachdem bereits im Jahr 2009 die deutschen Datenschutzbeauftragten Vorgaben für die Gestaltung von Diensten die wie Google Analytics – die Besucher von Webseiten erfassen und ihr Verhalten erfassen – gemacht hatten, erklärte der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar nun das nicht mehr mit Google über Anpassungen verhandelt wird.
Die eigentlichen Forderungen der Datenschützer beinhalten unter anderem die Möglichkeit der Erstellung von Profilen zu widersprechen, die Informationspflicht der Anbieter über den Einsatz solcher Tools und der Erfassung von personenbezogenen Daten und vollständigen IPs der Benutzer nur nach deren Zustimmung.
Der Hamburger Datenschützer kündigte nun an, es werde gegebenfalls gegen Unternehmen die Analytics einsetzen mit empfindlichen Bußgeldern vorgegangen. Dieses Thema sollte daher von allen die Google Analytics benutzen aufmerksam verfolgt werden.
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