Wussten Sie eigentlich - dass gelöschte Daten immer noch lesbar sind?
abgelegt im Archiv IT-Security am 04.09.07
Die Geschäfte liefen gut und die Steuer könnte noch ein wenig Kosten vertragen, also gibt es ein neues Notebook - diesmal etwas schicker als die Jahre zuvor. Kennen Sie das? Ja? Das ist erfreulich. Beim Händler ihres Vertrauens wird dann das neue Notebook geordert und vereinbart, dass die Daten von der alten Festplatte auf den neuen Rechner übertragen werden. Es sind wichtige Daten, die sie wohlwissend um die Gefahren immer lokal auf ihrem eigenen Notebook gespeichert haben. Der Händler will das alte Gerät nicht in Zahlung nehmen also entschließen sie sich Ihr abgelegtes Notebook bei eBay zu verkaufen.
Mit dem Notebook verkaufen Sie auch alle darauf gespeicherten Daten - ganz gleich ob sie die Daten zuvor gelöscht haben oder nicht. Ein wenig Technik: beim Löschen der Daten werden lediglich die Zuordnungstabellen entfernt, aus denen hervorgeht wo die einzelne Teile der Dateien liegen. Bildlich gesprochen werden die Reiter aus dem Karteikasten entfernt - die Karteikarten selbst bleiben erhalten.
Auch ein Überschreiben der alten Daten mit einer zufälligen Zeichenfolge bietet keinen sicheren Schutz. Mit speziellen Geräten (Datenrettungsfirmen) lässt die vorhandene Restmagnetisierung oft noch auslesen und die Daten können so rekonstruiert werden. Abhilfe verschaffen spezielle Löschprogramme, die die gelöschten Bereiche bis zu sieben Mal Überschreiben.
O&O Studie belegt: Daten in Deutschland und USA werden nicht sicher gelöscht
(...) O&O Software hat für die Studie "Deutschland Deine Daten" ca. 400 gebrauchte Datenträger aufgekauft, um gezielt zu untersuchen, ob die zuvor enthaltenen Dateien auch wirklich sicher gelöscht wurden. Das Ergebnis fällt einmal mehr katastrophal aus: Ohne Probleme konnten Olaf Kehrer und sein Team sehr private und geschäftlich brisante Daten wiederherstellen. (...) Weiter lesen.
Um die Preisgabe empfindlicher Daten zu verhindern muss die Festplatte physikalisch oder magnetisch zerstört oder mehrfach vollkommen überschrieben werden. Professionelle Aktenvernichtungsfirmen schreddern ganze Datenträgerbestände (Disketten, Festplatten, Datensicherungsmedien). Für den Hausgebrauch reicht es aus, entweder ein handelsübliches Löschprogramm (z.B. Eraser) zu nutzen und die Platte mehrfach zu überschreiben oder aber die Platte auszubauen, aufzuschrauben und den Plattenstapel mit groben Schleifpapier oder einem Schraubendreher gründlich zu zerkratzen. Ich geben alte Festplatten meinen Söhnen zum zerlegen... das wirkt auch.
Aus den FAQ bei www.datenrettung-festplatten.de
Können immer sämtliche Daten wieder hergestellt werden?
I.d.R. ja. Natürlich sind auch unseren hochqualifizierten Technikern Grenzen gesetzt.
Festplatten mit durchbohrten, zerkratzten oder zerbrochenen Magnetscheiben können nicht wieder hergestellt werden
datenrettung und -löschung liegen übrigens eng zusammen - die meisten Firmen, die sich af Datenrettung verschrieben haben, bieten auch Datenlöschungen an.
Links
Das Thema im Grundschutzhandbuch des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Das Thema als Tutorial bei netzwelt
Eike Elser 04.09.2007

(...) O&O Software hat für die Studie "Deutschland Deine Daten" ca. 400 gebrauchte Datenträger aufgekauft, um gezielt zu untersuchen, ob die zuvor enthaltenen Dateien auch wirklich sicher gelöscht wurden. Das Ergebnis fällt einmal mehr katastrophal aus: Ohne Probleme konnten Olaf Kehrer und sein Team sehr private und geschäftlich brisante Daten wiederherstellen. (...) Weiter lesen.
I.d.R. ja. Natürlich sind auch unseren hochqualifizierten Technikern Grenzen gesetzt.
Festplatten mit durchbohrten, zerkratzten oder zerbrochenen Magnetscheiben können nicht wieder hergestellt werden
Tags: Datensicherheit Grundschutzhandbuch Festplatte löschen
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Kommentar von:
Jörg Schumacher
(04.09.07 17:48 Uhr)
Kommentar von:
Ralf Scharnetzki
(05.09.07 9:24 Uhr)
Zu den Festplatten, auf die man physikalisch zugreifen kann, gibt es ja wenigstens die erwähnten "Shredder" Lösungen. Was vielen nicht klar ist: Speichert man ein Dokument oder Mail auf einem der beliebten "kostenlosen" Services im Internet, kann man quasi davon ausgehen, das dieses Dokument/Mail/Photo NIE gelöscht wird. Hier (http://www.line-of-reasoning.com/issues/privacy-issue-google-docs-seem
s-to-not-delete-but-only-hide-documents-when-the-trash-is-emptied/)
wurde gezeigt, daß bei Google Docs+Spreadsheets ein Dokument, das der Anwender selbst aus dem Papierkorb gelöscht hat, immer noch über eine spezielle URL abrufbar ist. Es bedarf meines Erachtens des Drucks seitens der Anwender, damit das in Deutschland existierende Recht der "Informationellen Selbstbestimmung" der Bürger (dazu zählt, daß man Informationen löschen kann, die man selbst erstellt hat) auch in der Praxis Wirklichkeit wird.
s-to-not-delete-but-only-hide-documents-when-the-trash-is-emptied/)
wurde gezeigt, daß bei Google Docs+Spreadsheets ein Dokument, das der Anwender selbst aus dem Papierkorb gelöscht hat, immer noch über eine spezielle URL abrufbar ist. Es bedarf meines Erachtens des Drucks seitens der Anwender, damit das in Deutschland existierende Recht der "Informationellen Selbstbestimmung" der Bürger (dazu zählt, daß man Informationen löschen kann, die man selbst erstellt hat) auch in der Praxis Wirklichkeit wird.
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