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Branchen News
von wolfgang am 02.12.05

Denn nach dem festgelegten Verfahren werden in der ersten Phase der Sunrise-Periode (7. Dezember bis 6. Februar) nur öffentliche Einrichtungen und Markeninhaber berücksichtigt. Eine .eu-Domain kann dann registrieren, wer eine Europäische Gemeinschaftsmarke, eine Internationale Marke mit Gültigkeit in mindestens einem EU-Mitgliedsland oder eine nationale Marke in einem der 25 Mitgliedsstaaten besitzt.
Die zweite Phase (07.Februar bis 7. April) gibt Unternehmen, Organisationen und natürlichen Personen mit Niederlassung bzw. Wohnsitz innerhalb der EU die Möglichkeit, eine .eu-Adresse zu registrieren. In dieser zweiten Runde können Anmeldungen auf Grund sonstiger früherer Rechte - wie zum Beispiel nicht eingetragene, aber rechtlich geschützte Marken und Bezeichnungen - erfolgen.
In einer dritten Phase hat dann auch die breite ffentlichkeit die Chance, eine Adresse zu registrieren. "Für amerikanische Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union keine Markenrechte geltend machen können, sind die Aussichten in Besitz der Wunschadresse zu gelangen, eher gering", schätzen Experten. Im Domain Blog gibt es ausaführliche Informatiinen zum Ablauf. Und derBlog warnt bereits vor windigen Geschäftemachern, die "Verdienstmöglichkeiten für Sie bis zu Euro 700,- pro Domain" mit Domaingrabbing versprechen.
Permalink: Wer eine eu-Domain will, muss sich sputen
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Wong
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