cioger

Online Werbung - alles erlaubt?

abgelegt im Archiv Freistil am 30.09.07

Online Werbung - alles erlaubt?
Ich gestehe, ich habe schon mal bei Tschibo etwas aus dem Non-Food-Angebot gekauft. Als Kunde, der zudem noch online bestellt hat, bin ich dann auch im Mailverteiler für den Newsletter gelandet. So weit so gut. Heute bekomme ich also den neuen Newsletter. Angesichts der Betreffzeile und den dort beworbenen Artikeln kommen mir dann aber doch Zweifel auf, ob ich noch Kunde bei dem kaffeeröster sein will.
Unter der Headline "Sunday Shopping" - also Einkaufen am Sonntag wird mir eine Zahnergänzungsversicherung mit einer elektrischen Zahnbürste als Dreingabe feilgeboten. Dazu kommt noch Mode für die Kleinen.
Die Rechnung des Gemischtwarenvertriebes Tschibo muss aber ja doch irgendwie aufgehen, obwohl ich mich wirklich frage, ob ich als einziger der Meinung bin, das Online-Versicherungswerbung ihren Kunden verfehlen muss. Heute jedenfalls scheint es nichts mehr zu geben, was nicht geht - auch wenn es manchmal schwierig zu verstehen ist.

Eike Elser 30-09-2007

Nachtrag:
Im Beitrag schreibe ich von Tschibo... das ist eindeutig falsch! Im Nachhinein finde ich es irgendwie treffend.

Permalink: Online Werbung - alles erlaubt?

Tags: Online  Marketing 

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