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Internet: AGB, Lizenzabkommen und Nutzungsvereinbarungen

abgelegt im Archiv Freistil am 21.10.07

Internet: AGB, Lizenzabkommen und Nutzungsvereinbarungen
Wozu dienen im Internet AGB, Lizenzabkommen und Nutzungsvereinbarungen?

Der insgesamt nachvollziehbare Schutz geistigen Eigentums trägt von Zeit zu Zeit merkwürdige Früchte oder besser formuliert: immer mal wieder kommt mir die Frage auf, ob einige "Urheber" im weitesten Sinne irgendeiner massiven Bewusstseinsstörung unterliegen.
Vor Jahrzehnte witzelte ich noch mit anderen: "Streng geheim, vor dem Lesen vernichten".

Heute scheint die Meinung, dass das Internet ein Haufen perfider Diebe geistigen Eigentums ist, zu psychotischen Reaktionen zu führen.
Ich würde den hirnlos anmutenden Ergüssen der berüchtigten anwaltskanzlei DOZIER Internet Law normalerweise kaum Beachtung schenken, aber in dem Wahnsinn steckt System. Ein System das jeden von uns betrifft.
Die Freunde der Kanzlei haben auf ihren Seiten User Agreements veröffentlicht, die gewissermaßen die AGB beim Betrachten ihres Internetauftritts unter cybertraillawyer.com darstellen.

Die perfide Methodik ist, dass derjenige der die Seite ansieht, sich mit den dort verbrochenen Nutzungsbedingungen einverstanden erklärt. Das Ganze mag nicht rechtsverbindlich sein und vielleicht auch nur für die USA gelten, doch die Erfahrungen zeigen, dass abmahnwütige Rechtsverdreher meist nicht fern sind, wenn es was zu holen gibt ("verdienen" habe ich bewusst nicht geschrieben).
Immerhin 1389 Wörter in englischer Sprache, die nach Willen der Rechtsgelehrten durch konkludentes Handeln zur Kenntnis genommen und akzeptiert werden. Immerhin: man darf sich den HTML-Code nicht ansehen, die Inhalte auf der Webseite nicht mißbrauchen (?) und vor allem keine Kopien gleich welcher Art von der Webseite machen (also vorher den Cache deaktivieren und bitte bitte keine Grafiken temporär laden)...

Die Segnungen des Internet sind manchmal auch nur neue Füllhörner für die, die nichts vernünftiges gelernt zu haben scheinen und schneller als man sich versieht, ist man Forderungen Dritter nahezu schutzlos ausgeliefert.

Leute macht es doch wie die Pinguine einfach mal ... na ja, lassen wir das.

Eike Elser 20-10-2007


Permalink: Internet: AGB, Lizenzabkommen und Nutzungsvereinbarungen

Tags: Internetrecht 

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