Google Desktop: Gartner warnt vor Netzwerksuche

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Das IT-Beratungsunternehmen Gartner rät Unternehmen dringend, die Funktion "Search Across Computers" der Desktop-Suche von Google zu deaktivieren. Google Desktop Version 3 steht seit dem 9. Februar als Beta-Version zur Verfügung und ermöglicht die netzwerkübergreifende Suche nach Dateien. Der Suchmaschinenbetreiber speichert dazu deren Index-Files einen Monat lang auf seinen eigenen Servern. Laut Google sind die Informationen verschlüsselt und nur einige wenige Mitarbeiter haben Zugriff darauf.

Doch die Gartner-Analysten sind der Ansicht, dass das als Vorsichtsmaßnahme nicht ausreicht und jegliche interne Informationen, die außerhalb eines Unternehmens gespeichert werden, ein potenzielles Sicherheitsrisiko darstellen. Das Problem liege vor allem darin, dass Mitarbeiter möglicherweise unabsichtlich Dateien auf ihren Festplatten haben, die vertraulich sind, und dann plötzlich bei Google auftauchen.

"Unternehmen, die Google-Desktop verwenden, sollten das Filesharing-Feature sofort deaktivieren", warnt Gartner-Berater Whit Andrews deshalb. Außerdem seien die Indices zu überprüfen und die Firmen müssten sicherstellen, dass der Datenaustausch zwischen dem Unternehmen und den Servern von Google kontrolliert wird.

Andrews rät Unternehmen, deren Mitarbeiter die Desktop-Suche von Google verwenden, außerdem zur Umstellung auf die professionelle Version der Such-Software. "Denn dort können die Features durch einen Netzwerk-administrator entsprechend eingestellt und beschränkt werden", sagt Whit Andrews. Werden verschiedene Desktop-Suchprogramme verwendet, empfiehlt Gartner, die Software im Unternehmen zu vereinheitlichen und Support- und Fehlerseiten für die Mitarbeiter einzurichten.

Auch die US-Bürgerrechtsbewegung Electronic Frontier Foundation (EFF) sieht die netzwerkübergreifende Suche vor dem Hintergrund der jüngsten Vorstöße der US-Regierung, Zugriff auf Google-Daten zu erlangen, als sehr problematisch an. Staatliche Behörden hätten im Zuge von Ermittlungen die Möglichkeit, per einfacher Anweisung Einsicht in diese Daten zu verlangen. Anders als bei Privat-Computern sei dazu nicht einmal ein gerichtlicher Beschluss nötig.


Posted on Montag, Februar 20th, 2006 at 15:22 and is filed under Software News. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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