Blog-Serie: Juristische Tipps für Webseiten-Betreiber

Im Business-Weblog selbst und ständig hat gestern eine elfteilige Beitragsserie zu rechtlichen Fragen für Webseiten-Betreiber begonnen. In nahezu täglicher Folge wird jeweils ein Teil dieser Serie veröffentlicht, für die Bloggerin elke Fleing als Autoren den Juristen und Webdesigner Thomas Schwenke (http://www.advisign.de) gewinnen konnte.
Er erklärt recht allgemeinverständlich wichtige Fragestellungen, denen die Entwickler einer Website immer wieder begegnen. Z. B. unter welchen Umständen Übernahmen anderer Websites oder Teile daraus rechtlich zulässig sind und wann nicht. Dabei greifen durchaus unterschiedliche Gesetze, die vom Urhebergesetz bis zum Geschmacksmustergesetz reichen.
"Diese Serie soll Website-Entwickler einerseits davor bewahren, selbst versehentlich Rechte anderer zu verletzen, zeigt aber andererseits auch auf, auf welchen rechtlichen Grundlagen man sich gegen Plagiate wehren kann", erläutert Elke Fleing ihre Absicht.