BITKOM-Leitfaden zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen

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Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat einen Leitfaden zum Thema "Patentierung von computerimplementierten Erfindungen" erstellt. Er soll insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen der ITK-Branche Hilfestellung geben.

"Mit dem Leitfaden möchten wir die Unternehmer anregen, sich mit dem Thema Patente auseinanderzusetzen und ihnen gleichzeitig eine praktische Informationsquelle zur Verfügung stellen, die einen schnellen Einstieg ermöglicht", sagt Heinz-Paul Bonn, BITKOM-Vizepräsident und Mittelstandsbeauftragter. "Zu viele Unternehmen vor allem im Mittelstand scheuen die Mühen einer nationalen oder internationalen Patentanmeldung – und verzichten damit ohne Not auf den Schutz und die wirtschaftliche Verwertung geistigen Eigentums."

Der kostenlose Download ist hier möglich.

"Die Zahl der Patente explodiert", sagt Hartmut Pilch vom Förderverband für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der dieser Entwicklung skeptisch gegenüber steht und seit langem auf die Gefahren von Softwarepatenten für mittelständische und kleine Entwickler aufmerksam macht. Weltweit werden immer mehr Schutzrechte vergeben – auf immer fragwürdigere Sachen. Ob auf behandeltes Sperma, menschliche Gene oder auf computergestützte Geschäftsmethoden – im Gegensatz zu früher ist es offenbar deutlich leichter geworden, ein Patent zu erlangen.

An der Frage, was überhaupt schützenswert ist, scheiden sich die Geister. Der FFII-Vorsitzende will die Kombination aus "Entdeckung und Lösung" eines Problems über die Vergabe eines Patentes entscheiden lassen. Ein einfaches Beispiel hierfür wäre die Mausefalle, ein komplexeres der Webstuhl. Beide stellen eine Lösung für ein Problem dar und enthalten jeweils eine Mechanik, die das Ergebnis einer neuen anordnung ist und keine direkte Ableitung aus einer anderen Erfindung.

Hartmut Pilch setzt sich für diese Definition ein, weil sie die Möglichkeiten für Patente einschränkt. Schutzrechte beispielsweise im Softwarebereich wären demnach weitgehend ausgeschlossen. Entwickler könnten auf einen Pool gängiger Funktionen zurückgreifen und logische Folgeschritte machen, ohne zuvor teure Patentrecherchen zu betreiben.


Posted on Montag, Januar 2nd, 2006 at 16:43 and is filed under Branchen News. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site.

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