Abmahnterror von Hamburgs Gnaden

Wie das Landgericht Hamburg entschieden hat, ist der Betreiber einer Webseite für deren Inhalt verantwortlich. Das ist hinreichend bekannt deshalb auch taucht besagtes Landgericht im Disclaimer oder Haftungssausschluss zahlreicher Webseiten auf.
Nun setzt diese juristische Institution dem Ganzen noch eins aus. Der Bertreiber eines Gästebuchs oder Forums ist natürlich auch verantwortlich für den Inhalt der dort geposteten Beiträge und mehr noch: es reicht nicht aus, zweifelhafte Inhalte zu löschen nein, es muss vorher geprüft werden damit diese erst gar nicht veröffentlicht werden können.
Anlass diese neuen Urteils ist eine Abmahnung, die sich Stefan Niggemeier eingefangen hat:
"(…)Die juristische Auseinandersetzung dreht sich im Kern darum, ob ich meinen Pflichten als Verantwortlicher dieser Seiten nachgekommen bin. Der Kommentar wurde in der Nacht zum Sonntag um 3.37 Uhr abgegeben. Ich habe ihn (wie berichtet) sofort und unaufgefordert gelöscht, als ich ihn gesehen habe; das war am Sonntagmorgen um 11.06 Uhr. Nach Ansicht des Hamburger Landgerichts genügte das nicht. Ich hätte die Kommentare vorab kontrollieren müssen. (…)"
Er selbst dazu in seinem Blog.
Die zeitliche Nähe und der Verlauf legen den vollkommen abwegigen Gedanken nahe, dass die "Opfer" selbst gewaltig an ihrer Opferrolle mitgeschrieben haben. Welcher normale Mensch surft schon so mir nichts dir nichts zur besten Kirchgangszeit durchs Netz, um zu bemerken, dass böse Buben über ihn reden? Nein, ohne in die Abgründe dieses absurden Streits einsteigen zu wollen: es sieht so aus, als wolle das Landgericht Hamburg die freie Meinungsäußerung im Internet, hier durch Foren, Gästebücher und andere Medien mit Kommentarfunktionen von vornherein unterbinden.
Vermutlich liegt die nächste Abmahnung auch schon in der Schublade: eine gegen den Papierhersteller auf dessen Produkt ein unerhörter Leserbriefs verfasst wurde. Der Hersteller hätte zuvor sicherstellen müssen, dass nichts rechtwidriges auf seinem Papier geschrieben wird.
Mir ist bei meinem Rechtsverständnis nicht mehr möglich zu erkennen, was das alles nun wieder soll. Ich lerne nur, dass es in diesem Land Kräfte gibt, die nicht merken wes Spiel sie da spielen.
Fortan sollten aber alle Betreiber von Webseiten mit Gästebüchern, Foren und wie auch immer gearteter Kommentarfunktion sicherstellen, dass nichts gepostet werden kann ohne zuvor auf eventuell rechtsverletzende Inhalte geprüft worden zu sein. Mir ist in diesem Zusammenhang auch nicht klar wie sich das mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung vereinbaren lässt – aber das wissen sich andere. Irgendwie fällt mir gerade der Begriff Amtsmissbrauch ein…
Ein anderes Hamburger Gericht
Die Nummer mit dem disclaimer mal richtig erhellt hier oder hier.
Eike Elser 07-12-2007