Abmahner: Mit Pornofilm in die Falle

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Ein jetzt aufgetauchter Vertrag (pdf) zwischen der Frankfurter DigiProtect GmbH – einem der großen Abmahner im Bereich der P2P-Tauschbörsen – und dem Pornofilm-Produzenten Evil Angel Productions bringt ans Licht, wie das Abmahnbusiness im großen Stil aufgezogen wird. Der Rechteinhaber gestattet darin dem Antipiracy-Unternehmen, seine drittklassigen Schmuddel-Werke in P2P-Tauschbörsen zu veröffentlichen, um dann anschließend die Filesharer strafrechtlich verfolgen zu können. Es wird also bewusst eine Falle aufgestellt. Die Titel der insgesamt 854 Pornofilme sind im Anhang des Vertrages aufgeführt.
DigiProtect hat die Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte beauftragt, die Abmahnungen durchzuführen. In den inhaltlich identischen Schreiben wird den Abgemahnten zur Last gelegt, Pornofilme über eine Filesharing-/P2P-Software (eMule, eDonkey2000, Bearshare, Bit Torrent usw.) Dritten zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Das hat für die Betroffenen zur Folge, dass ihnen nicht nur die Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird. Sondern es droht auch obendrein noch eine Anzeige wegen der Verbreitung pornografischer Schriften.
Als Beweis dient den Abmahnern ein einfaches Datenblatt, auf dem die Adresse des Anschlussinhabers, dessen IP-Adresse, Datum und Uhrzeit der angeblichen Urheberverletzung sowie das urheberrechtlich geschützte Werk aufgeführt werden. "In den formularmäßigen Abmahnschreiben wird immer wieder auf zum Teil veraltete Rechtsprechung zum Thema Störerhaftung des Anschlussinhabers verwiesen", informiert der Mainzer Rechtsanwalt Tobias Röttger, "und mit Hinweisen zur Strafbarkeit des Anbietens von pornographischen Filmen soll der Abgemahnte zu schnellen unüberlegten Handlungen verleitet werden".
Mit der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung und der Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 525,00 €, der sich aus 250,00 € Anwaltskosten und 275,00 € Schadensersatz für den Rechteinhaber zusammensetzt, ist der Fall für Kornmeier Partner angeblich erledigt. "Die Vergangenheit hat allerdings gezeigt, dass trotz Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung und Zahlung des Pauschalbetrages weitere Abmahnungen von Kornmeier & Partner Rechtsanwälte folgen können", berichtet der Medienexperte Röttger.
Er empfiehlt deshalb: "Keineswegs sollte die von der Kanzlei Kornmeier & Partner vorgelegte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da man hieran für die nächsten 30 Jahre gebunden wird. Betroffene sollten sich nicht von der fragwürdigen Vorgehensweise der Abmahnkanzleien einschüchtern und jede Abmahnung von einem ausgewiesenen Spezialisten für Medienrecht prüfen lassen."
Zumal in dem konkreten Fall das Aufstellen der Pornofilm-Falle eine äußerst fragwürdige Angelegenheit ist. Nicht umsonst wirbt DigiProtect mit dem Slogan "Turn Piracy into Profit". Und wer nicht sofort zahlen kann, dem bietet das Frankfurter Unternehmen wie zum Hohn auf seiner Website gleich Formulare für Härtefälle, Ratenzahlung und Stundung an.